Wissenswertes ums Feuerwerk
Übersicht zu Climabelastung eines der größten Schweitzer Feste
Gegendarstellung Feinstaub durch Feuerwerk:
In Deutschland geltende Grenzwerte werden in keiner der von der Deutschen Umwelthilfe genannten Städte überschritten
Ratingen/Berlin (ots)
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) spricht sich entschieden gegen die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) genannten Darstellungen in der heute veröffentlichten Pressemitteilung aus. Weder die veraltete dort zitierte YouGov-Umfrage aus dem Jahr 2018 noch die dort genannten Feinstaubgrenzwerte sind belastbare Argumente gegen Silvesterfeuerwerk.
"Die Argumente der Deutschen Umwelthilfe werden nicht dadurch stichhaltiger und richtiger, dass sie stetig in dem Wissen wiederholt werden, dass die eigenen Argumente aufgrund der hier geltenden Rechtslage keinen Bestand haben", sagt Klaus Gotzen, Geschäftsführer des VPI. Der in Deutschland zulässige Grenzwert liegt bei 40 µg PM10/Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Ein PM10-Tagesmittel darf im Übrigen 50 µg PM10/Kubikmeter nicht öfter als 35 Mal überschreiten. "Keine der von der DUH genannten Städte überschreitet diesen Grenzwert. Wir haben schon in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die DUH hier bewusst Zahlen nennt, um die Öffentlichkeit zu täuschen."
Darüber hinaus verweist der Verband auf eine Grafik des Umweltbundesamts (UBA) vom 24. Januar 2019, in welcher der Tagesmittelwert PM10 im gesamten Bundesgebiet deutlich höher ist, als beispielsweise zu Silvester. "Mit dem Wissen, dass die Tagesmittelwerte durch den zu Silvester ausgestoßenen Feinstaub nur geringfügig höher sind, versucht die DUH die Stundenmittelwerte in den Fokus ihrer Kommunikation zu heben. Vergleichen die Bürgerinnen und Bürger einmal die Feinstaub-Tagesmittelwerte vom 24. Januar 2019 und 01. Januar 2019, werden sie feststellen, dass es nicht das Feuerwerk sein kann, dass das Problem hoher Feinstaubwerte darstellt", so Gotzen weiter.
Die Grafik des UBA ist unter http://ots.de/uLJTDs einsehbar.
Der VPI zeigt sich gleichfalls verwundert über die von der DUH genannten Umfrage. Diese stammt aus dem Jahr 2018. Umfragen aus dem Jahr 2019, beispielsweise vom MDR Sachsen-Anhalt (http://ots.de/1Pz3Vv) und von den Kieler Nachrichten (http://ots.de/oiqQME) zeigen jedoch, dass eine große Mehrheit der Bürger gegen ein Feuerwerksverbot ist. In der Umfrage der Kieler Nachrichten sprachen sich von 9.236 Befragten 76 Prozent gegen ein Feuerwerksverbot aus. In der Umfrage des MDR Sachsen-Anhalt waren es gar 82 Prozent. "Der Deutschen Umwelthilfe fehlen die Argumente und zugleich auch der Rückhalt in der Bevölkerung. Sie verweisen auf alte Umfragen, nutzen in Deutschland nicht geltende Grenzwerte und versuchen so den Eindruck zu erwecken im Recht zu sein. Dabei täuschen sie mit ihren Zahlen jedoch bewusst Öffentlichkeit und Politik. Diese Form des Populismus kann uns in einer zielführenden Debatte zum Umweltschutz nicht weiterbringen." Das hat beispielsweise auch der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) erkannt und bereits im Juni Stellung zu den Behauptungen der DUH genommen. "Das Silvesterfeuerwerk zu verbieten, geht viel zu weit. [...] Es gibt andere Dinge, die viel mehr Feinstaub produzieren, Grillen im Sommer beispielsweise", sagte Sonja Lämmel vom DAAB damals.
Der Verband der pyrotechnischen Industrie veröffentlichte am heutigen Tage zugleich ein eigenes Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten kommunaler Feuerwerksverbote. Darin heißt es, dass weder das Bundesimmissionsschutzrecht noch die Landesimmissionsschutzgesetze oder die allgemeinen Polizeigesetze der Länder Raum eröffnen, um Beschränkungen oder Verbote zu erlassen. Insofern sollten die in Berlin auf Basis des Polizeigesetzes ergangenen Verbotszonen nochmals auf den Prüfstand. Klaus Gotzen dazu: "Die DUH rudert auch hier zurück. Zunächst wurde erzählt, dass das Rechtsgutachten Möglichkeiten für kommunale Verbote aufzeigen soll. Nun behauptet die DUH, dass der eigentliche Zweck das Aufzeigen klarer Gesetzesänderungen gewesen sei. Die Notwendigkeit besteht unseres Erachtens nicht."
Verletzung zum neuen Jahr entstehen zudem meist durch erhöhten Alkoholkonsum und Prügeleien, nicht durch legales Feuerwerk. Überdies möchten wir von einem generellen Feuerwerksverbot auch mit Blick auf den Einsatz illegaler Feuerwerkskörper abraten. Denn: Es ist überwiegend illegales Feuerwerk, das für Verletzungen und Grenzwertüberschreitungen verantwortlich ist. Durch die geforderten Verbote könnten vermehrt illegale Böller von denjenigen eingesetzt werden, die sich nicht an die Regeln halten möchten. Klaus Gotzen: "Die Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper muss durch die entsprechenden Behörden eher stärker überwacht und rechtlich geahndet werden als weitere Feuerwerksverbote in Erwägung zu ziehen."
Zum Verband
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) ist das Sprachorgan für 21 Mitgliedsunternehmen aus Deutschland. Der VPI betreut Hersteller von Silvester-, Groß- und Bühnenfeuerwerken sowie Hersteller von pyrotechnischer Munition. Diese sind im gesamten Bundesgebiet ansässig. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft.
Pressekontakt:
Verband der pyrotechnischen Industrie
RA Klaus Gotzen
An der Pönt 48
40885 Ratingen
Telefon: 02102 / 18 62 00
E-Mail: info@feuerwerk-vpi.de
Web: www.feuerwerk-vpi.de
Twitter: https://twitter.com/VPI_Presse
Original-Content von: Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI), übermittelt durch news aktuell
https://www.presseportal.de/pm/129041/4412486
Stellungnahme des
Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI)
Feuerwerksverbote durch Landesgesetzgebung nicht rechtens!
Ratingen/Berlin (ots)
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) hat im Zuge der Debatte über innerstädtische Feuerwerksverbote die Möglichkeiten kommunaler Verbote prüfen lassen. Weder das Bundesimmissionsschutzrecht noch die Landesimmissionsschutzgesetze oder die allgemeinen Polizeigesetze der Länder eröffnen nach Auffassung der beauftragten Kanzlei Raum dafür Beschränkungen oder Verbote zu erlassen. Damit wären auch die in Berlin auf Basis des Polizeigesetzes entschiedenen Verbotszonen unrechtmäßig.
"Nach Ansicht der von uns beauftragten Kanzlei enthalten weder das Bundesimmissionsschutzrecht noch die allgemeinen Polizeigesetze der Länder eine Ermächtigungsgrundlage, auf deren Basis Kommunen eine Beschränkung oder ein Verbot für das Verwenden von Feuerwerkskörpern durch Verbraucher rechtmäßig erlassen können", fasst Klaus Gotzen, Geschäftsführer des VPI, die Ergebnisse des Gutachtens zusammen. "Damit sind beispielsweise auch die in Berlin auf Basis des Polizeigesetzes entschiedenen Verbotszonen nicht aufrechtzuerhalten. Wir fordern den Berliner Innensenator Andreas Geisel auf, dies zeitnah zu prüfen und die Verbotszonen aufzuheben."
Feuerwerkskörper unterliegen dem Sprengstoffgesetz und dieses ist aufgrund seiner grundgesetzlichen Kompetenzzuweisung Gegenstand der ausschließlichen Bundesgesetzgebung.
Nach Auffassung der mit dem Gutachten beauftragten Kanzlei Wübbe können Kommunen daher keine generellen Feuerwerksverbote aussprechen. Lediglich die Verwendung von Feuerwerkskörpern mit reiner Knallwirkung können beschränkt werden. Per europäischer Definition gehören dazu jedoch lediglich Feuerwerkskörper, deren offizieller Typ Knallkörper, Knallkörperbatterien und Knallkörper-Kombination lauten. Darunter fallen auch Böller. Die Möglichkeit darüberhinausgehender Beschränkungen oder Verbote wurden den Kommunen durch den Bundesgesetzgeber nicht eröffnet.
"Den Vorstoß Berlins, nun auch Feuerwerksbatterien oder anderweitige Feuerwerkskörper durch eine Bundesratsinitiative aus den Innenstädten zu verbannen, können wir nicht verstehen. Wir sprechen hier von Höhenfeuerwerken, die den Menschen Freude bereiten sollen", erläutert Klaus Gotzen. "Die Rot-Rot-Grüne Landesregierung versucht mit aller Macht Mittel und Wege zu finden, das Silvesterfest in der Hauptstadt zu boykottieren. Ob die hunderttausend Menschen, die jährlich vor dem Brandenburger Tor gemeinsam und in Eintracht das Neujahr mit einem Feuerwerk begrüßen, dann noch kommen werden, wage ich zu bezweifeln. Wir wollen nicht bestreiten, dass es jedes Jahr Chaoten gibt, die Feuerwerkskörper zweckentfremden. Das verurteilen wir auf das Schärfste. Aber die Berliner Regierung bestraft die große Mehrheit der Hauptstadtbürger - und will dies auch mit den Bundesbürgern machen - für die Verfehlungen weniger. Innerstädtische Verbote werden diese Chaoten nicht davon abhalten, sich anderweitige Örtlichkeiten zu suchen, um dort Gesetzesverstöße zu begehen. Soll der Rechtsstaat hier vor einigen wenigen einknicken?
Feuerwerk ist auch heute noch zeitgemäß - das zeigen auch die Besucherzahlen all jener Veranstaltungen, auf denen Feuerwerke durchgeführt werden. Diese locken jährlich Millionen von Besuchern an. "Es ist ein Ereignis, das verbindet, das kulturelle Grenzen überwindet und ein Gemeinschaftsgefühl schafft. Das sieht man jährlich weltweit. Und hier in Deutschland ermöglicht das individuelle Recht besondere Momente. Mit seiner Familie vor der Haustür zu feiern, oder eben im Rahmen von Großveranstaltungen mit vielen Menschen das Neujahr zu zelebrieren ist eine Jahrhunderte alte Tradition in Deutschland. Wir berauben uns eines besonderen Brauchtums."
Zum Verband
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RA Klaus Gotzen
An der Pönt 48
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Original-Content von: Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI), übermittelt durch news aktuell Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI)
https://www.presseportal.de/pm/amp/129041/4411855…
Die Kunst der Feuerwerke kommt wahrscheinlich aus China und entstand während den Zeiten der Song
Dynastie, diese Feuerwerke zeichneten sich jedoch eher durch Knalleffekte statt durch Lichteffekt aus.
Später entwickelten sich auch in Italien, Japan, Spanien und einigen anderen Ländern die Feuerwerkskunst maßgeblich weiter.(siehe
auch zum ThemaFeuerwerk auf Wikipedia)
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Wie der Name Bodenfeuerwerk es schon sagt verwendet man hier vorwiegend pyrotechnische Gegenstände die „bodenständig“ abbrennen es sind Bengalfeuer,
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